Datenschutzerklärung für Bewerber, die sich über die Plattform Connectoor bewerben (m/w/d)

Guten Tag und danke für Ihr Interesse daran, Teil unseres Teams zu werden. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird – im Rahmen der nachfolgenden Erläuterungen – auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter: m/w/d. Neben diesen und anderen Dingen nehmen wir auch Ihre Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sehr ernst. Daher möchten wir Sie über folgendes informieren:


Wer sind wir?
Wir sind das Jugendgemeinschaftswerk e.V. und sind wie folgt erreichbar:
Jugendgemeinschaftswerk e.V.
Chaukenhügel 13
28759 Bremen
Deutschland

Telefon: 0421 – 4275831
E-Mail: info@jgw-bremen.de

Wer ist bei uns für den Datenschutz verantwortlich?
Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, den Sie wie folgt erreichen:

Datenschutz Nord

Telefon: 0421 69 66 32 0
E-Mail: office@datenschutz-nord-gruppe.de

Was geschieht, wenn sich Bewerber auf eine Stellenausschreibung hin bewerben?
Zur Entgegennahme und Verwaltung der Bewerbung und somit zum Zweck der (möglichen) Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nutzen wir das Recruiting-Tool Connectoor. Anbieter dieser Anwendung ist die
jobEconomy GmbH
Meinekestr. 26
10719 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 (0)30 / 555 78 77 20
Telefon: +49 (0)30 / 889 221 – 20
E-Mail: info@connectoor.com

Die Datenschutzerklärung dieses Anbieters finden Sie hier: https://www.connectoor.com/datenschutz/. Wir weisen darauf hin, dass wir – trotz der Einbindung des Connectoors – selbst für die Verarbeitungsvorgänge verantwortlich bleiben.
Sofern Sie sich über den Connectoor bei uns bewerben, geschieht folgendes. Der Anbieter erhebt in unserem Auftrag folgende Daten von Ihnen:
Ihre Anrede, Ihren Vor- und Familiennamen, Ihre Erreichbarkeitsdaten, Ihre sonstigen Daten aus der Bewerbung.
Wir können dann auf einen internen Bereich dieses Recruiting-Tools zugreifen und ihre Bewerberdaten einsehen. Wir haben anschließend ferner folgende Möglichkeiten: Anfertigung von Notizen, die mit Ihren Bewerbungsdaten verbunden werden; betriebsinterne Kommunikation über Ihre Bewerbung (ggf. mit den betroffenen Fachabteilungen); Dokumentation der Entscheidung über die Weiterbehandlung der Bewerbung, Einladung zu einem oder mehreren Bewerbungsgesprächen, Einladung zu einem oder mehreren Probearbeitstagen, Übermittlung einer Arbeitsvertragsurkunde, Fertigung einer Absage bis hin zur Durchführung von Onboarding-Maßnahmen. Nähere Einzelheiten zu den möglichen Einsatzbereichen erhalten Sie hier: https://www.connectoor.com/funktionen/
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 1 BDSG2018, wonach die Verarbeitung von Bewerbungsdaten auch ohne die Einwilligung der Bewerber zulässig ist, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Der Geltendmachung dieser Rechtsgrundlage steht auch nicht entgegen, dass wir hierzu einen externen Dienstleister, nämlich den Anbieter des Connectoors einsetzen. Denn wir haben diesen Anbieter sorgfältig ausgewählt, gesetzeskonform vertraglich gebunden und überprüfen ihn regelmäßig. Diese Vorgänge stehen stets im Einklang mit Artikel 28 DSGVO, der die sog. Auftragsverarbeitung regelt.
Für den Fall, dass zwischen uns ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, die i.d.R. spätestens zehn Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses endet. Für den Fall, dass leider kein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, gilt folgendes: Natürlich sagen wir niemandem gern ab und bekommen auch ungern Absagen. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten drei Monate nach Zugang der jeweiligen Absage. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus § 15 Absatz 4 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern sechs Monate nach Absage uns noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, sodass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss des Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch). Insbesondere hier üben wir unser Weisungsrecht gegenüber dem Anbieter des Connectoors aus.
Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.


Welche Rechte haben Sie?
Sie haben einige Rechte. Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich über uns bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Höflich weisen wir darauf hin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.

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